Finanzen
"Ohne Los kein Moos", ist einer meiner Lieblingswerbeslogans. Er warb für Rubbellose. Nun, die Wahrscheinlichkeitsrechnung sagt sehr deutlich, daß es keinen Sinn macht, jeden Tag ein Rubbelos zu kaufen, um das vernetzte Miteinander zu finanzieren. Deshalb muß da schon etwas herzhafteres her: Engagement und Geld. Ach was, setzen wir Geld lieber an den Anfang. Engagement ist ohne Geld auch noch nicht einmal die halbe Miete.
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Vergütung von
Leistung
Jeder Mensch hat das Recht, für seine inhaltliche Leistung im Netz bezahlt zu werden. Dies kann auf der einen Seite durch Belegung ihrer oder seiner Artikel mit Entgelten oder durch Anstellung als Publizist in einem Netzort. Über Anstellungen kann ggf. der Beirat entscheiden oder Entscheidungsgrundlagen beschleißen.
» Siehe auch: Globales
Urheber- und
Verwertungsrecht
» Siehe auch: Netzgeld
» Siehe auch: Beiräte
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Netzgeldverbünde
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Bruttosozialproduktgebundene
Tarifgestaltung
Die Tarifgestaltung von Netznutzung muß in den verschiedenen Ländern an das Bruttosozialprodukt angepaßt sein. So zahlen Menschen in 'reichen' Ländern mehr, in 'ärmeren' Ländern weniger.
- Solidaritätsabgabe
für
schwächere
Regionen
Teile der Einnahmen aus den Netznutzungen werden in einen globalen Topf gelegt und aufgeteilt, so daß ein Investitionsfluß von reich nach arm laufen kann.
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Einführung
dezentraler
Abrechnungsstrukturen
Auch zum Zwecke der Abrechnung dürfen Daten von Netzteilnehmerinnen und -Teilnehmern nicht zentral zusammengeführt werden.
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'Connectivity'
nicht auf
SteuerzahlerInnen
abwälzen
Die Individuelle Connectivity darf nicht aus dem Steuerhaushalt bezahlt werden.
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Kontrahierungszwang
für
BetreiberInnen
Ein Unternehmen hat keine Vertragsfreiheit, was den Anschluß von Menschen oder Organisationen betrifft. Es muß jede und jeden ans Netz anschließen.
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Netzgeld
Es ist ein Netzgeld zu schaffen, das Bargeldgleich funktioniert. Kein Mensch muß sich als 'Anbieter' definieren, um Geld einzunehmen. Dieses Kleingeld muß es möglich machen, daß auch Kleinstbeträge (z.B. 0,000000000023 DM) abrechenbar sind.
» Siehe auch: Vergütung von
Leistung
- Verhinderung
von
Währungsspekulationen
Bei endgültiger Anerkennung von elektronischen Signaturen, muß Gewährleitet sein, daß Währungsspekulationen und ähnliches nicht möglich oder verboten sind.
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Staat nicht aus der Verpflichtung entlassen
Auch wenn privat(wirtschaftlich)es Kapital zur Finanzierung der Lösungen der in diesen Thesen aufgeführten Aufgaben wünschenswert ist, so darf der Staat nicht aus seiner Verpflichtung entlassen werden, an der Klärung auch finanziell beteiligt zu werden. Zur Erinnerung: Wir zahlen Steuern dafür, daß bestimmte, alle Menschen betreffende Aufgaben solidarisch gelöst werden können.
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Kommentare bitte an padeluun. Zuletzt aktualisert am 17.11.97.
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